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Ecuadorianische Staatsbürgerschaft: selbständig in Deutschland?

Frage

Ich möchte hier in Deutschland ein Geschäft mit ecuadorianischen Produkten eröffnen, bin Ecuadorianer und lebe seit zwei Jahren in Deutschland. Können Sie mir Informationen geben, wie ich anfangen soll? Was brauche ich?

Antwort

Bitte beachten Sie zunächst, dass Sie als Drittstaatsangehörige zur Ausübung der Selbständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) sein.

Bei Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen auch gerne die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter.

In Deutschland gibt es zwei Arten eine Existenz zu gründen: Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Dies können Sie sich nicht aussuchen, sondern hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben. Je nachdem, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, hat das Auswirkungen auf die Formalitäten sowie auf die mögliche Rechtsform Ihres Unternehmens. Weitere Informationen zu den Gründungsarten finden Sie unter Make it in Germany.

Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von Förderprogrammen, die Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben unterstützen. Welche unterschiedlichen Förderprogramme es gibt finden Sie auf Make it in Germany".

Auch das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet weitere Informationen zur Finanzierung und Begleitung von jungen Unternehmen in Deutschland.

Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung. Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen müssen Sie sich mit vielen neuen Themen auseinandersetzen.

Quelle:
Justina Godesberg
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Stand:
Februar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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