Navigation

EU-Staatsbürger: Voraussetzungen für Gründung in Deutschland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe im Okt. 2017 ein Gewerbe in Deutschland als EU-Staatsbürger angemeldet. Obwohl mehrmals angefordert, habe ich noch immer keine Steuernummer vom Finanzamt. Nun endlich bekam ich ein Schreiben - ich muss ein deutsches Konto haben und in Deutschland gemeldet sein. Kann ich nicht nachvollziehen. Wie ist hier die Sachlage?

Antwort

Als EU-Staatsbürger können Sie jederzeit ein Gewerbe in Deutschland anmelden. Voraussetzung dazu ist eine Wohnung oder ein Laden. Sie müssen in Deutschland gemeldet sein.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juni 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben