EU-Staatsbürger: Voraussetzungen für Gründung in Deutschland?
Frage
Ich habe im Okt. 2017 ein Gewerbe in Deutschland als EU-Staatsbürger angemeldet. Obwohl mehrmals angefordert, habe ich noch immer keine Steuernummer vom Finanzamt. Nun endlich bekam ich ein Schreiben - ich muss ein deutsches Konto haben und in Deutschland gemeldet sein. Kann ich nicht nachvollziehen. Wie ist hier die Sachlage?
Antwort
Als EU-Staatsbürger können Sie jederzeit ein Gewerbe in Deutschland anmelden. Voraussetzung dazu ist eine Wohnung oder ein Laden. Sie müssen in Deutschland gemeldet sein.
Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juni 2018
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