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Dominikanische Staatsbürgerschaft: selbständige Tätigkeit in Deutschland?

Frage

Ich komme aus der Dominikanische Republik. Seit zwei Jahren wohne ich in Deutschland. Ich habe einen Bachelor-Abschluss in Medien und Sozialwissenschaften, aber ich habe auch Schauspiel studiert. Ist es möglich auch als Social Media Manager zu arbeiten?

Antwort

Make it in Germany stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Voraussetzungen, um selbständig zu arbeiten:
Als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule können Sie in Deutschland ein Gewerbe betreiben oder sich mit einem freien Beruf, zum Beispiel als Schauspielerin, selbständig machen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Staatsbürgerin der Dominikanischen Republik zur Ausübung der Selbständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG sein. Der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird in der Regel zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist es auch möglich eine Niederlassungserlaubnis (d.h. eines unbefristeten Aufenthaltstitels) zu beantragen. Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können dauerhaft und unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Welche Voraussetzungen gelten und wie eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann, lesen Sie auf „Make it in Germany“.

Voraussetzungen, um in Deutschland zu arbeiten:
Wenn Sie ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben und hier arbeiten möchten, dann bietet Deutschland Ihnen attraktive Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Beschäftigung, die Ihrem Studium und Ihrer Qualifikation angemessen ist. Wenn Sie noch auf Jobsuche sind, dann können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zur Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz beantragen. Während dieser 18 Monate dürfen Sie jede Art von Tätigkeit aufnehmen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern und die Jobsuche zu finanzieren. Was Sie bei der Betragung beachten müssen, erfahren Sie auf Make it in Germany.

Sobald Sie ein Jobangebot haben, das Ihrer Qualifikation entspricht, können Sie wählen, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine „Blaue Karte EU” für Ihren weiteren Aufenthalt beantragen. Die beiden Aufenthaltstitel knüpfen an unterschiedliche Voraussetzungen an. Je nachdem wie Ihre Zukunftsplanung aussieht, kann Ihnen die Aufenthaltserlaubnis oder die „Blaue Karte EU” Vorteile bieten. Insbesondere, wenn Sie die Absicht haben, später in einem anderen Staat der EU zu arbeiten und zu leben, kann Ihnen die „Blaue Karte EU” Vorteile gegenüber der Aufenthaltserlaubnis bieten. Da die Auswahl des Aufenthaltstitels maßgeblich durch Ihre persönliche Situation bestimmt wird, sollten Sie sich bei der Antragstellung durch Ihre Ausländerbehörde beraten lassen.

Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), welche Optionen für Sie in Frage kommen.

Bei weiteren individuellen Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2019

Tipps der Redaktion:

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