Antwort
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung: http://www.make-it-in-germany.com/en/for-qualified-professionals/visa/how-do-i-apply-for-a-visa
Für Inhaber einer „Blauen Karte EU“ gilt grundsätzlich:
Wer eine „Blaue Karte EU“ besitzt (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/glossar?tx_rsmiig_glossary%5Baction%5D=show&tx_rsmiig_glossary%5Bterm%5D=83&cHash=1ae6387de069d0ebf6c7268464229d6a), der kann bereits nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn er in dieser Zeit eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt hat: http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/visum/dauerhaft-in-deutschland-leben/niederlassungserlaubnis#inhaber-einer-blauen-karte-eu
Verfügen Inhaber einer „Blauen Karte EU“ über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, das heißt mindestens der Stufe B1, verkürzt sich diese Zeit sogar auf nur 21 Monate, also auf weniger als zwei Jahre. Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/glossar?tx_rsmiig_glossary%5Baction%5D=show&tx_rsmiig_glossary%5Bterm%5D=84&cHash=3df5533cfed375d4c7a75ec9860cbe3e) an Inhaber einer „Blauen Karte EU“ finden Sie als Beispiel auf den Seiten des Landes Sachsen: http://www.zuwanderung.sachsen.de/download/Zuwanderung/interaktive_Checkliste_NE_fuer_Inhaber_Blaue_Karte_EU.pdf
Bei weiteren Fragen zum Thema Visum und Aufenthaltsrecht helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ in Deutschland (http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/ueber-das-portal/kontakt/hotline) gerne weiter: +49 30 1815 – 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Februar 2018
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