Antwort
Wenn Ihr Partner noch nicht in Deutschland ist, so gelten folgende Visa- und Einreiseformalitäten:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, so auch China, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen. Um nach Deutschland einzureisen, wird bei Personen aus China ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz des Antragstellers beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden.
Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Visum“.
Das Prozedere ist dann i.d.R. wie folgt: Die Auslandsvertretung leitet den Visumsantrag an die Ausländerbehörde im künftigen Wohnort in Deutschland weiter. Die Ausländerbehörde beteiligt weitere Behörden und Berufsvertretungen. In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Monate. Auf dieser Grundlage entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für Ihre geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde in einen längerfristig gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Ihr Partner kann i.d.R. auch mit der Familie nach Deutschland einreisen. Informationen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erteilt Ihnen die deutsche Botschaft.
Ist Ihr Partner bereits in Deutschland, so kann er seine Familie nach Deutschland holen, wenn er selbst bereits über eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verfügt. Darüber hinaus, muss er folgende (allgemeine) Voraussetzungen erfüllen:
- Genügend Wohnraum in Deutschland für sich und seine Familie
- Gültige Krankenversicherung
- Die Partnerin / der Partner aus China ist volljährig und kann einfache Deutschkenntnisse nachweisen.
- Die Kinder sind minderjährig (unter 18 Jahre alt)
Weitere Details finden Sie in der Rubrik „Familiennachzug“.
Ist der Familiennachzug erfolgreich, dann können die Familienangehörigen erst nach einer bestimmten Zeit ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland (Niederlassungserlaubnis) beantragen. Hat Ihr Partner zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland, kann er nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Mehr dazu lesen Sie in der Rubrik „Niederlassungserlaubnis“.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht sowie Familiennachzug helfen Ihnen gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter.
Quelle: Justina Alichniewicz
Economist
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
September 2018