Antwort
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung:
Voraussetzungen, um selbstständig zu arbeiten: Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, darunter auch Brasilien, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Um nach Deutschland einzureisen, benötigen diese daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit. Dieses kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden.
Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.
Darüber hinaus: In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: In freien Berufen oder als Gewerbegründung. Bei einer Gewerbegründung (z.B. Yoga-Studio) muss bei der zuständigen Behörde ein „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit“ beantragt werden. Um diesen zu bekommen, müssen neben allgemeinen Voraussetzungen folgende Bedingungen erfüllt und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan dargestellt werden:
- Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Bitte beachten Sie, dass die obige Aufzählung nicht vollständig oder allgemeingültig sein muss, da sich die vorzulegenden Unterlagen immer aus den Besonderheiten des Einzelfalles ergeben. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Informationen zum „Gründen in Deutschland“ finden Sie ebenfalls auf der Seite der IQ Fachstelle.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline „Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter. Sie beraten kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
Voraussetzungen, um in Deutschland arbeiten zu können:
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, mit einem Visum zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Dies hängt jedoch u.a. von der Qualifikation sowie dem auszuübenden Beruf ab. Welche Visa-Möglichkeiten es gibt, lesen Sie bitte auf „Make it in Germany“.
Quelle: Justina Godesberg
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Oktober 2019
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