Navigation

Chinesische Staatsbürgerschaft: Gründung in Deutschland?

Frage

Ich (Deutscher) plane zusammen mit einem chinesischen Studienkollegen im nächsten Jahr ein Start-up zu gründen. Es fiel mir recht schwer auf den Seiten des Auswärtigen Amts einen Überblick über mögliche Visa-Typen für chinesische Staatsbürger zu verschaffen, erst recht in der Kombination mit der Existenzgründung. Gibt es hier besondere Programme, die den Prozess für qualifizierte Visa-Bewerber (elektromechanischer Ingenieur, Studium in Australien) erleichtern?

Antwort

Grundsätzlich gilt: Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten (u.a. auch aus China), brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland eine Existenz gründen zu können. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen.

Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann Ihr künftiger Partner bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in China - soweit dies sein aktueller Wohnsitz ist - beantragen. Die Kontakte der Botschaft/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“. Am besten informiert sich Ihr Partner direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Unterlagen er für die Antragstellung benötigt. Unterstützung leisten eventuell auch deutsche Auslandshandelskammern und Wirtschaftsvereinigungen in Ausland.

Auf „Make it in Germany“ finden Sie zur ersten Orientierung sowohl allgemeine Informationen zum Visumsprozess für Existenzgründer als auch die Voraussetzungen zur Gewerbegründung bzw. zur Existenzgründung in freien Berufen durch Personen aus sog. Drittstaaten.

Für gewöhnlich leitet dann die Auslandsvertretung den Visumsantrag an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes Ihres Partners in Deutschland weiter. Die Ausländerbehörde beteiligt weitere Behörden und Berufsvertretungen. In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Monate. Auf dieser Grundlage entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für die geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde in einen längerfristig gültigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visum und Einreise helfen die Kolleginnen und Kollegen der Hotline „Arbeiten und Leben“ in Deutschland gerne weiter: +49 30 1815 – 1111. Über die Hotline erhalten Sie eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch.
Wenn Sie bereits wissen, an welchem Standort Sie in Deutschland gründen, so können Ihnen ggf. auch die Industrie- und Handelskammern oder sog.Welcome Center“ bei Fragen bzgl. des Aufenthaltstitels Ihres Kollegen unterstützen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Partner viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Economist
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Juni 2017

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben