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Bosnische Staatsbürgerschaft: Gründung in Deutschland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin in Deutschland seit 2016. Ich habe eine Arbeitsstelle bekommen - in der Firma bin ich drei Jahre. Ich komme aus Bosnien (Nicht-EU). Nun möchte ich gerne eine eigene Firma haben. Was soll ich jetzt machen?

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Sie als bosnischer Staatsbürger zur Ausübung der Selbstständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein. Der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird in der Regel zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob ein Wechsel bzw. die Beantragung des Aufenthaltstitels möglich ist.

Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist es möglich eine Niederlassungserlaubnis (d.h. einen unbefristeten Aufenthaltstitel) zu beantragen. Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können dauerhaft und unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Welche Voraussetzungen gelten und wie eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann, lesen Sie auf Make it in Germany.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch: Tel. 030 1815 - 1111

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Internet: www.make-it-in-germany.com
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Januar 2019

Tipps der Redaktion:

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