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Ausländische Staatsbürgerschaft: Existenzgründungsförderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Ehemann ist seit Juli 2012 in der Bundesrepublik und momentan geringfügig beschäftigt. Jetzt möchte er sich im handwerklichen Bereich selbständig machen - hat aber keine finanziellen Mittel, um es zu verwirklichen. Kunden und Arbeit hätte er genügend. Uns fehlt das Geld für den Anfang (wie zum Beispiel Werkzeug etc.). Hat er ein Anrecht auf irgendeine finanzielle Unterstützung vom Staat?

Antwort

Bei einer Existenzgründung können verschiedene Förderprogramme in Frage kommen. Die Förderprogramme unterstützen den Existenzgründer in unterschiedlicher Weise. Es gibt zum Beispiel Förderprogramme für die Beratung oder für Investitionen. Förderungen gibt es sowohl in Form von Zuschüssen als auch Darlehen. Investitionsförderung oder auch Förderung von Betriebsausgaben erfolgt in der Regel in Form von Darlehen.

Als eine mögliche Förderung kann ich Ihnen den Mikrokreditfonds Deutschland empfehlen. Bei geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mein-mikrokredit.de.

Eine weitere Fördermöglichkeit für Investitionen und Betriebsausgaben ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.

Neben dem Bund bieten auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme an. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Falls Sie weitere Fragen zu den Fördermöglichkeiten haben, können Sie sich gerne an unser Infotelefon zur Existenzgründung (030 340 60 65 60) wenden.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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