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Ausländer aus Nicht-EU-Land: Anteile an GmbH erwerben?

Frage

Mit mindestens wie viel Anteil an einer GmbH kann ein Ausländer aus Nicht-EU-Ländern ein Visum für Deutschland oder sogar eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Antwort

Es gelten folgende Visa- und Einreiseformalitäten:
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Dies gilt auch, wenn Sie z.B. im Team gründen. Um nach Deutschland einzureisen, wird daher ein Visum zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit benötigt. Dieses kann bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz des Antragstellers beantragt werden. Die Kontakte der Botschaften/Konsulate finden Sie auf der Weltkarte „Ansprechpartner vor Ort“.

Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Gewerbegründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden. Bitte nutzen Sie dazu auch unsere allgemeinen Visumsinformationen.

In Deutschland gibt es zwei Arten der Existenzgründung: in freien Berufen oder als Gewerbegründung. Bei einer Gewerbegründung, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit“. Um diesen zu bekommen, müssen Sie, neben allgemeinen Voraussetzungen, folgende Bedingungen erfüllen und am besten überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Visum.

Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht sowie Familiennachzug helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter.

Quelle: Justina Alichniewicz
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Dezember 2018

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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