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Aufenthaltstitel beantragt: Bauunternehmen gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin vor ein paar Monaten nach Deutschland gekommen zum Arbeiten. Dazu habe ich in meinem Land von der deutschen Botschaft ein Visum bekommen für sechs Monate und habe schon einen Aufenthaltstitel beantragt. Ich arbeite für eine Baufirma. Jetzt möchte ich gerne eine eigene GmbH gründen. Ist das möglich und was brauche ich alles für eine gewöhnliche Gründung einer GmbH?

Antwort

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. Make it in Germany stellt interessierten Personen aus dem Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.

In der Regel gilt: Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten benötigen zur Ausübung der Selbständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein. Der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird in der Regel zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • - Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • - Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • - Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.

Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob ein Wechsel bzw. die Beantragung des Aufenthaltstitels möglich ist.

Sie können sich auch vorab zu den visa- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen individuell beraten lassen. Zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.

Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany
Internet: www.make-it-in-germany.com
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Juli 2019

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