Antwort
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen aus dem Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung.
In der Regel gilt: Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten benötigen zur Ausübung der Selbständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG.) sein. Der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird in der Regel zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- - Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- - Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- - Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob ein Wechsel bzw. die Beantragung des Aufenthaltstitels möglich ist.
Sie können sich auch vorab zu den visa- und aufenthaltsrechtlichen Regelungen individuell beraten lassen. Zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter - kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Internet: www.make-it-in-germany.com
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Juli 2019
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