Antwort
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an einer Existenzgründung in Deutschland. „Make it in Germany“ stellt interessierten Personen im Ausland u.a. Informationen zur Existenzgründung in Deutschland zur Verfügung:
Voraussetzungen, um selbständig zu arbeiten.
Bürgerinnen und Bürger aus sog. Drittstaaten, darunter auch Argentinien, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, um in Deutschland als Gründer zu leben und zu arbeiten. Um nach Deutschland einzureisen, benötigen diese daher ein Visum zum Zweck der selbständigen Tätigkeit. Dieses muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung am aktuellen Wohnsitz beantragt werden. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Auslandsvertretung vor Ort, welche Voraussetzungen für Existenzgründer bestehen und welche Unterlagen bei Antragstellung benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass das beantragte Visum dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes entspricht. So ist mit einem Visum, das nur für einen Kurzaufenthalt ausgestellt worden ist, grundsätzlich kein Daueraufenthalt möglich.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten“ in Deutschland weiter und berät kostenfrei auf Deutsch und Englisch.
In Deutschland kann sich grundsätzlich jede Person selbständig machen, auch Fachkräfte aus Drittstaaten. Es kann unterschieden werden Freiberufler und Gewerbetreibende. Je nach Form der Selbständigkeit und dem ausgeübten Beruf gelten verschiedene Anforderungen in Bezug auf die Qualifikation und auf weitere vorgeschriebene Formalitäten.
Ausführliche Informationen dazu sowie eine persönliche Beratung bietet speziell auch die IQ Fachstelle „Wir gründen in Deutschland“. Dort finden Sie auch eine Übersicht, welche selbständigen Tätigkeiten in Deutschland als Gewerbe, als freiberufliche Tätigkeit beziehungsweise als Reisegewerbe ausgeübt werden und besondere Anforderungen voraussetzen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle:
Justina Godesberg
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Stand:
April 2020
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