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Angestellt in den Niederlanden – selbständig in Deutschland: Sozialversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ein Niederländer mit Wohnsitz in Deutschland und den Niederlanden möchte sich als Freiberufler in Deutschland registrieren. Gleichzeitig ist er in den Niederlanden angestellt, würde hauptsächlich (80%) dort sein Einkommen erzielen und ist auch dort sozialversichert. Wird die niederländische Versicherung in Deutschland anerkannt - wird er also von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland befreit? Oder müssen Kranken-/Pflege-/Unfallversicherung in Deutschland ebenfalls abgeschlossen werden?

Antwort

Informationen zu Fragen des über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bietet Ihnen die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA). Einen Kontakt finden Sie unter www.dvka.de

Die DVKA befasst sich insbesondere mit Fragestellungen, die sich aus den EG-Regelungen über soziale Sicherheit und den Abschluss von Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ergeben. Sie kooperiert hierzu mit Institutionen in über 40 Ländern.

Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie erwirtschaftet. Den Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung, die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Für weitere steuerrechtliche Fragen können Sie sich gern an das zuständige Finanzamt vor Ort wenden.

Quelle:
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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