Antwort
Bitte beachten Sie, dass Sie als amerikanischer Staatsbürger zur Ausübung der Selbstständigkeit in Deutschland einen bestimmten Aufenthaltstitel benötigen. Dies kann entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) sein. Der Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG wird in der Regel zugestimmt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
- Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
- Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
Bitte kontaktieren Sie daher Ihre zuständige Behörde (Ausländerbehörde), ob ein Wechsel bzw. die Beantragung des Aufenthaltstitels möglich ist.
Da Sie bereits sehr lange in Deutschland wohnhaft sind, sollten Sie die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis - d.h. eines unbefristeten Aufenthaltstitels - in Erwägung ziehen. Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven: Sie können dauerhaft und unbeschränkt mit Ihren Familienangehörigen in Deutschland leben. Außerdem können Sie sowohl als Arbeitnehmerin arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Wie Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen, lesen Sie auf „Make it in Germany“.
Auf dem Weg zum eigenen Unternehmen müssen Sie sich mit vielen neuen Themen auseinandersetzen. Lassen Sie sich daher von Experten unterstützen. Hier erhalten Sie einen Überblick zu Beratungs- und Weiterbildungsangeboten.
Es gibt auch eine Reihe von Förderprogrammen, die Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben unterstützen. Welche unterschiedlichen Förderprogramme es gibt, finden Sie auf "Make it in Germany".
Darüber hinaus bietet das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung von jungen Unternehmen in Deutschland.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Quelle: Justina Alichniewicz
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
August 2018
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