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Verschleppte Insolvenz: tritt wann ein?

Frage

Wann befinde ich mich in der Insolvenz und wann in der verschleppten Insolvenz? Ich bin seit 3,5 Jahren selbständig und habe ziemliche finanzielle Probleme.

Antwort

Ein gerichtliches Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Person kann dann eröffnet werden, wenn die betroffene Person zahlungsunfähig ist, die Zahlungsunfähigkeit einzutreten droht oder - bei juristischen Personen - Überschuldung eintritt.

Von "Insolvenzverschleppung" spricht man, wenn bei bestimmten juristischen Personen (z.B. GmbH oder AG) ein Insolvenzgrund eintritt, ein Insolvenzantrag für diese Person jedoch nicht zeitnah gestellt wird. In solchen Fällen kann das verspätete Handeln der für die Gesellschaft handlungsbefugten Personen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quelle:
Uwe Somberg
I S K A - Nürnberg Schuldner- und Insolvenzberatung
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) pgGmbH
Februar 2014

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