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Privatinsolvenz: als Unternehmensberater starten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich war Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH, die in Insolvenz ging. Auf Grund privater Bürgschaften bereite ich meine Privatinsolvenz vor. Aktuell befinde ich mich in der Arbeitslosigkeit, würde aber gerne neu gründen als Unternehmensberater, um hier Know-how und Erfahrungen weiterzugeben und auch eine eigene Perspektive aufzubauen. Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, was muss ich beachten bei Planung und Umsetzung meines Vorhabens?

Antwort

Rein rechtlich können Sie sich vor, während und nach Ihrem persönlichen Insolvenzverfahren als Unternehmensberater selbstständig machen. Der Begriff „Unternehmensberater“ beinhaltet keine besondere Ausbildung oder gewerberechtliche Genehmigung. Aber zurzeit sollten Sie sowohl mit Ihrer Privatinsolvenz als auch mit Ihrer neuen Existenzgründung warten.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die gravierenden wirtschaftlichen Einschränkungen und deren Folgen das Insolvenzrecht kurzfristig schuldnerfreundlich geändert wird - z.B. könnte die Verkürzung der Laufzeit des Verfahrens auf drei Jahre früher in Kraft treten.

Auch sollten Sie mit Ihrer neuen Selbstständigkeit warten, bis abzusehen ist, wann und wie die wirtschaftlichen Einschränkungen zurückgeführt werden. Aufgrund der aktuellen Situation und der nicht planbaren Umstände sollten Sie zumindest bis Sommer abwarten.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Geschäftsstelle
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.

Stand:
April 2020

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