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Privatinsolvenz: GmbH gründen?

Frage

Ich musste letztes Jahr leider in die Privatinsolvenz. Aktuell läuft alles und ist auf dem normalen Weg. Jetzt ist es so, dass ich derzeit unentgeltlich mit einem Bekannten an einem Internetportal arbeite und nun sollte das Ganze "Früchte tragen", wir gemeinsam die richtige Gesellschaftsform gründen wollen. Sprich, ich würde mich selbständig machen trotz meiner Privatinsolvenz. Eine Personengesellschaft kommt natürlich nicht in Frage. Also bleibt eine GmbH oder eine UG übrig.

Jetzt ist es so, dass ich die neue Firma wegen meiner Insolvenz nicht belasten möchte, sprich in der Bonität z.B. beim Leasen von Fahrzeugen oder beim Eröffnen eines Bankkontos. Auf der anderen Seite will ich mit 50% Anteilen beteiligt sein und bei der Gehaltsauszahlung der Firma genauso viel kosten wie mein Geschäftspartner. Welche Möglichkeit wäre am sinnvollsten, damit meine Situation die Firma nicht beeinträchtigt und ich genau die gleichen Rechte habe, wie mein Geschäftspartner? Wenn ich als Angestellter angestellt wäre, würde ich die 50% nicht auf dem Papier haben und der Aufwand wäre höher für die Firma.

Antwort

Im Insolvenzverfahren sind Gesellschafteranteile an Kapitalgesellschaften grundsätzlich pfändbar. Damit ist eine GmbH oder UG, an der Sie Anteile halten, durch mögliche Verwertungsversuche des Insolvenzverwalters nicht die ideale Rechtsform.

Dass Sie die Gründung einer Personengesellschaft gleich im Vorfeld ablehnen, halte ich für verfrüht. Die Gründung einer Personengesellschaft, z. B. einer GbR hat im Insolvenzverfahren bestimmte Vorteile.

Da ja auch die Interessen und die Bonität Ihres Partners bei der Gründung berücksichtigt werden muss, ich für eine abschließende Bewertung noch ein paar Informationen benötige und Sie ebenfalls in Berlin ansässig sind, schlage ich vor, dass Sie mich einmal direkt kontaktieren. So aus der Ferne mit den wenigen Informationen ist ein nachhaltiger Ratschlag nicht möglich.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
März 2014

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