Frage
Ich befinde mich seit ca. 1,5 Jahren im Insolvenzverfahren, noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Insolvent bin ich als ein eingetragener Kaufmann geworden. Da ich die Firma in keinen Fall weiter betreiben wollte und diese auch schon seit zwei Jahren keinerlei Geschäfte mehr vornahm, wollte ich diese löschen lassen.
Ein von mir beauftragter Notar erhielt auf Nachfrage beim Insolvenzverwalter die Einwilligung, die Firma zu löschen. Die Kosten des Notares wurden im Vorfeld durch mich getragen. Der Insolvenzverwalter musste sein OK aber in öffentlich beglaubigter Form auf Verlangen des zuständigen Amtsgerichtes vorlegen. Nun soll ich zusätzlich noch diese dadurch entstandenen Kosten für den Notar des Insolvenzverwalters tragen. Meine Frage: Ist dem Recht so und muss ich das zusätzlich auch noch bezahlen oder muss für diese Kosten der Insolvenzverwalter selber aufkommen?