Gründung während Wohlverhaltensphase?
Frage
Ich bin seit 5,5 Jahren in der Wohlverhaltensphase und jetzt bietet sich mir die Gelegenheit eine "runtergekommene Zimmervermietung" zu übernehmen. Gesellschaftsform soll die UG (haftungsbeschränkt) mit 50 Euro Startkapital sein. Ist das möglich? Und hat der Insolvenzverwalter Zugriff auf die Unternehmenskasse?
Antwort
In der Wohlverhaltensphase erhält der Treuhänder nur Geld aufgrund der Abtretung, die Sie mit Ihrem Eröffnungsantrag unterschrieben und eingereicht haben. Diese Abtretung erstreckt sich nicht auf Vermögen, Beteiligungen oder Einnahmen aus Selbstständigkeiten. Damit hat in dieser Phase der Treuhänder (er ist ja hier eben nur noch Treuhänder) keine Befugnisse, daraus Einnahmen zu ziehen, Gesellschafteranteile zu verwerten oder sogar Einblick in die Geschäftsbücher zu verlangen.
Sie haben allerdings die Pflicht die Gläubiger so zu stellen, als wären Sie eine angemessene abhängige Beschäftigung eingegangen. Dabei zählt nicht die Gewinn- oder Verlustsituation Ihrer Selbständigkeit, sondern das Einkommen, dass Sie aus einer fiktiven, aber angemessenen Tätigkeit erzielen könnten.
Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
November 2013
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