Navigation

Gründung trotz Schulden und eidesstattlicher Versicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich würde gerne ein kleines Unternehmen gründen, das seltene Pflanzen importiert, vermehrt und verkauft. Im Moment gibt es einen stetig wachsenden Markt. Ich habe leider Schulden und auch eine eidesstattliche Versicherung, da ich zurzeit arbeitslos bin. Meine Frage ist nun, ob es unter diesen Bedingungen überhaupt möglich ist, ein Gewerbe zu gründen? Und welche Unternehmensform wäre möglich, damit das Firmenkapital sicher wäre und nicht gepfändet werden kann?

Antwort

Grundsätzlich können Sie auch mit Ihren Schulden und der Vermögensauskunft eine Selbstständigkeit gründen. Rechtlich gibt es bei Ihrer Idee keine Einschränkung.

Allerdings können Ihre Gläubigerinnen und Gläubiger Ihnen das wirtschaftliche Leben durch Zwangsvollstreckungen in das pfändbare Vermögen Ihrer Selbstständigkeit schwermachen. Das ist unabhängig von der Rechtsform Ihrer zukünftigen Selbstständigkeit. Es gibt schon Möglichkeiten sich davor zu schützen, allerdings bräuchte ich dazu mehr Informationen über Ihre Schuldenhöhe und Art.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Geschäftsstelle
www.bag-sb.de

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben