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Gründung mit Schulden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich würde mich gerne selbstständig machen mit einem kleinen Lebensmittelladen (Obst Gemüse etc.), habe aber private Schulden. Ist das möglich und wenn ja, was muss ich dann machen?

Antwort

Rechtlich kenne ich keine Vorschrift, die gegen eine Selbständigkeit im Lebensmittelhandel sprechen könnte.

Ihre privaten Schulden könnten aber wirtschaftlich einer Existenzgründung im Wege stehen. Sie haben keine Angaben über die Art und Höhe Ihrer Verschuldung gemacht. Aber schon beim Anmieten eines Gewerbeobjektes werden Sie Probleme bei der Bonitätsprüfung haben. Auch muss der Laden eingerichtet und mit Waren gefüllt werden. Wenn Sie mit einer Einkaufsgesellschaft zusammen arbeiten wollen, werden Sie auch hier mit Problemen aufgrund Ihrer Bonität konfrontiert werden.

Sie sollten daher zunächst überlegen, welche Möglichkeiten bestehen Ihre Verschuldung unter „Kontrolle“ zu bekommen. Aufgrund der fehlenden Angaben kann ich Ihnen dazu aber nichts Näheres raten.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
Dezember 2016

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