Gründer verschuldet: trotzdem Unternehmen übernehmen?
Frage
Ich bin Student und habe das Angebot bekommen die Securityfirma, in der ich nebenberuflich arbeite, zu übernehmen. Aus meiner früheren Selbständigkeit habe ich Schulden in Höhe von ca. 7.000 Euro, die tituliert sind. Die Securityfirma gibt es seit ca. acht Jahren und dort bleiben nach allen Kosten ca. 6.000-10.000 Euro pro Jahr übrig. Ich sehe darin die Chance die Schulden mittelfristig los zu werden. Wenn ich das Gewerbe anmelde und ein Geschäftskonto eröffne, kann der Gläubiger dieses pfänden oder das gerichtlich erwirken?
Antwort
Wenn den Gläubigern Ihre Kontobeziehung bekannt ist, dann sind sie in der Lage Ihr Girokonto jederzeit zu pfänden, da sie über einen Vollstreckungstitel verfügen. Der Gläubiger muss hierzu nur einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen. Sollten Sie Schulden beim Finanzamt haben, dann kann das Finanzamt diese Pfändung eigenständig veranlassen und sie direkt dem Drittschuldner, sprich Ihrer Bank zustellen lassen.
Bei einer Kontopfändung ist das Guthaben Ihres Girokontos, als auch danach gutgeschriebene Beträge vollständig gepfändet. Ihr Guthaben können Sie nur durch eine Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützen. Sie dürfen jedoch nur über ein P-Konto verfügen. Sollten Sie Ihr Privatkonto bereits als P-Konto führen, dann wäre eine Umwandlung beim Geschäftskonto nicht mehr möglich bzw. umgekehrt.
Auf einem P-Konto sind Guthaben bis zu einem Grundfreibetrag von derzeit 1.045,04 Euro im Monat geschützt. Darüber hinausgehende Beträge bleiben vollständig gepfändet. Eine Erhöhung des Grundfreibetrages ist möglich, wenn Sie einer gesetzlichen Unterhaltspflicht (z. B. Ehepartner, Kinder etc.) nachkommen. Die zusätzlichen Freibeträge müssen Sie sich bescheinigen lassen. Eine Bescheinigung für die zusätzlichen Freibeträge können Ihnen z. B.: anerkannte Insolvenzberatungsstellen oder Rechtsanwälte ausstellen.
Die aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit einmalig gutgeschriebenen Beträge können mittels eines Antrages - nachträglich - beim Vollstreckungsgericht zusätzlich geschützt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie entsprechende beruflich bedingte Aufwendungen nachweisen. Für jede beruflich bedingte Gutschrift ist dann ein gesonderter Antrag beim Vollstreckungsgericht zu stellen.
Ihr Geschäftskonto wäre nur als P-Konto geschützt und dies nur zu einem Teil. Ob der Pfändungsschutz in Ihrem Fall ausreicht, hängt von der Höhe der Gutschriften und Ihrer individuellen Freibeträge ab. Die beste Sicherung Ihres Girokontos erreichen sie, wenn Sie mit Ihren Gläubigern eine Rückzahlungsvereinbarung treffen und diese dann auf ihre Pfändungsmöglichkeiten verzichten, solange Sie Ihren Ratenverpflichtungen nachkommen.
Wir empfehlen Ihnen sich bei einer anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle vor Ort beraten zu lassen. Die Adresse Ihrer zuständigen Beratungsstelle können Sie unter www.forum-schuldnerberatung.de (www) ermitteln.
Quelle:
Michael Weinhold
I S K A - Nürnberg Schuldner- und Insolvenzberatung
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) pgGmbH
Juni 2014
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