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GbR-Gründung trotz privater Schulden?

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Frage

Meine Partnerin und ich möchten eine GbR gründen - allerdings hat sie seit einigen Jahren Schulden. Diese Schulden sind ausschließlich privater Natur und die GbR ist noch nicht gegründet. Ebenso brauchen wir keine Finanzierung für unser Geschäft. Können wir die GbR bedenkenlos gründen und führen oder haben die Gläubiger der Privatschulden einen Anspruch auf die geschäftlichen Einnahmen?

Antwort

Die Gläubiger Ihrer Partnerin können nicht in das Firmenvermögen der zu gründenden GbR pfänden. Somit sind die Firmeneinnahmen gesichert.

Allerdings kann der Gewinnanteil Ihrer Partnerin an der Gesellschaft gepfändet werden. Das heißt, Ihrer Partnerin bringt die Sache ggf. eigentlich gar nichts. Sie sollte daher die Regulierung ihrer privaten Schulden in Angriff nehmen und sich dafür professionelle Unterstützung suchen.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
www.bag-sb.de
Oktober 2019

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