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Förderdarlehen nach Restschuldbefreiung?

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Frage

Ich befinde mich z.Zt. in der Wohlverhaltensperiode einer Verbraucherinsolvenz. Die Restschuldbefreiung wurde mir vom Amtsgericht für Februar 2014 angekündigt. Ich möchte mich gerne (zunächst im Nebenerwerb) als Freiberufler selbständig machen, was auch noch bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung warten könnte, wenn dies dann einfacher wäre. Für den Start würde ich gerne Fördermittel der KfW beantragen. Ist meine finanzielle Situation nach dem Ende des Insolvenzverfahrens wieder als "geordnet" zu bezeichnen oder werden bestehende Schufa-Einträge im Zusammenhang mit dem zurückliegenden Verfahren ein solches Vorhaben scheitern lassen?

Antwort

Bei der Vergabe von Fördermitteln, Existenzgründerkrediten u. ä. prüft die KfW neben der Gründungsidee auch die Bonität des Antragstellers. Die Prüfung erfolgt nach fast den gleichen Standards wie eine Privatbank. Somit werden Sie während Ihres Restschuldbefreiungsverfahrens diese Prüfung nicht bestehen können. Denn noch sind Ihre Schulden vorhanden.

Nach Ende Ihres Verfahrens bleibt der Insolvenzvermerk in der Schufa noch drei Jahre bestehen. Da bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Antragstellers auch die Kredithistorie bewertet wird, werden Sie ebenfalls hier große Probleme bekommen.

Sie sollten daher überlegen, ob eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Einbinden von solventen Geschäftspartnern nicht erfolgsversprechender sein könnte.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
April 2013

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