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Darlehen trotz Schufa-Eintrag?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Jetzt nach der Insolvenz möchte ich eine Existenzgründung starten - stehe aber noch drei Jahre in der Schufa. Was kann ich tun, um ein Darlehen zu bekommen?

Antwort

Bei der Bonitätsbewertung von Banken fließt auch die Vergangenheit des Schuldners mit ein. Insbesondere die Art und Weise der Rückzahlung von früheren Krediten oder der Umgang mit Schulden insgesamt. Bei der Beantragung eines Existenzgründungskredits werden Sie daher zunächst Probleme bekommen, da bei einer Abfrage der Bank bei einer oder mehreren Bonitätsdateien Ihre frühere Zahlungsunfähigkeit und Ihr Insolvenzverfahren (noch) aktenkundig sind.

Sie sollten aber in Ihren Gesprächen mit der Bank auf Ihr erfolgreiches Insolvenzverfahren hinweisen und auf die Erteilung der Restschuldbefreiung. Je länger die Erteilung der Restschuldbefreiung zurück liegt, desto höher werden die Chancen sein ein Existenzgründungsdarlehen zu bekommen. Im ersten Jahr werden Sie wohl wenig Erfolg haben, da Gläubiger ja noch die Möglichkeit haben, gegen die Restschuldbefreiung zu widersprechen.

Alternativ sollten Sie überlegen, andere Finanzierungsformen in Erwägung zu ziehen - z.B. das Einbinden eines finanzstarken Partners könnte eine Möglichkeit sein.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V.
Juli 2016

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