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ALG-II-Bezug und Schulden: Gründung?

Frage

Ich habe private Schulden und erhalte zurzeit ALG II, möchte mich aber trotzdem selbständig machen. Wie sollte ich das am besten angehen? Ich möchte eine fremde Marke nach Deutschland einführen.

Antwort

Grundsätzlich hat es wenig Sinn mit unregulierten Schulden eine Selbständigkeit aufzubauen. Die Gläubiger können sämtliche Provisionszahlungen pfänden und ein Pfändungsschutzkonto hilft nur bei halbwegs stetigen Einnahmen im Rahmen des Sockelbetrages.

Sie sollten zunächst zu der für Sie zuständigen Schuldnerberatung gehen und sich beraten lassen. Sie haben in Ihrer Frage weder etwas über die Höhe der Schulden noch über die Art der Gläubiger etwas geschrieben. Diese Informationen sind aber wichtig, um die entsprechende Strategie für eine Regulierung zu entwickeln. Z.B. kann man sich auch in einem privaten Insolvenzverfahren selbständig machen.

Im Übrigen sollten Sie bei der fremden Marke, die Sie wahrscheinlich in einem Art Strukturvertrieb einführen möchten, aufpassen, dass Sie am Ende nicht mit neuen Schulden aus dieser Existenzgründung herausgehen.

Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung e.V.
November 2016

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