Beteiligung von Investoren an Start-up: Prospektpflicht?
Frage
Ich habe eine Frage bezüglich der Rechtslage bei der Finanzierung unseres Start-ups. Wir ziehen eine (stille) Beteiligung von Investoren über eine BGB-Gesellschaft in Betracht. Wann gilt dafür eine Prospektpflicht? Tritt diese ab einer bestimmten Beteiligungshöhe ein oder ab einer bestimmten Anzahl von Investoren oder was sind die Kriterien? Alternativ denken wir über ein qualifiziertes partiarisches Nachrangdarlehen nach. Wir haben jedoch gehört, dass es dabei ein jederzeitiges gesetzliches Kündigungsrecht gibt, was wir potentiell "gefährlich" finden. Ist das so korrekt und wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, dieses vertraglich auszuschließen? Und meine letzte Frage: In welcher Fachrichtung sollte ein Anwalt spezialisiert sein, der für uns die Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrages oder eines Vertrages über ein partiarisches Nachrangdarlehen vornehmen kann?
Antwort
Ihre Sachverhaltsbeschreibung ist zu abstrakt und die Thematik zu komplex, um allgemeingültige Aussagen treffen zu können. Daher fragen Sie ja auch schon zu Recht am Ende, welche Fachrichtung ein Rechtsanwalt haben sollte, der Sie hochspezialisiert zu Ihrer Emission von Anlegerbeteiligungen an Ihrem Start-up-Unternehmen beraten kann und Ihnen die entsprechenden Musterverträge für die Beteiligungen der Investoren gestalten kann: Am besten eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf Emissionen spezialisiert ist und in der sowohl Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht als auch für Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.
Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2013
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