Navigation

Gesellschafter-Darlehen für UG?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir haben eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet, mit dem Zweck Waren über das Internet zu verkaufen. Als Stammkapital wurden 500 Euro gewählt, was natürlich sehr wenig ist. Alleine die Gründungskosten entsprechen fast dieser Summe. Nun möchten wir bei unserem Lieferanten Ware kaufen, welche auch direkt bezahlt werden muss. Wie ist nun korrekt vorzugehen? Muss ich als Gesellschafter der UG nun ein Darlehen geben, damit diese überhaupt die Ware bezahlen kann oder müsste eine Kapitalerhöhung erfolgen? In der Anfangsphase werden die Gesellschafter wohl öfter flüssige Mittel beisteuern müssen, damit die UG auch arbeiten kann.

Antwort

Sie können ohne weiteres der UG ein Darlehen geben, um die Liquidität herzustellen und Warenbeschaffungen zu tätigen.

Dieses Darlehen müssen Sie als Fremdkapital bilanzieren. Bitte beachten Sie im Hinblick auf eine Umwandlung in eine GmbH, dass 25 % des Gewinns solange in eine gesetzliche Rücklage fließen müssen, bis das Mindestkapital von 25.000 Euro aufgebracht ist. Dies schränkt die Gewinnausschüttung ein. Eine Darlehensrückzahlung sollte daher auch transparent gemacht und als solche bezeichnet werden.

Quelle: Dr. Jan Peschka
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Jurist, Organisationspsychologe & Ökonom
4p-coaching.com gmbh
April 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben