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Nebenberufliche Tätigkeit: Befreiung von Arbeitslosenversicherung?

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Frage

Bin ich von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung befreit, wenn ich eine geringfügig nebenberufliche, selbständige Tätigkeit von rund sechs Stunden in der Woche ausführe, da es sich ja um eine selbständige Tätigkeit handelt und ich bereits aus meiner Haupttätigkeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahle? Wo Ist dies im Sozialgesetzbuch zu finden?

Antwort

Grundlage für die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung sind u.a. die §§ 24 und 25 im Sozialgesetzbuch (SGB) III. Der § 24 SGB III regelt das Versicherungspflichtverhältnis. In einem Versicherungspflichtverhältnis stehen Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig sind. Beschäftigte sind nach § 25 SGB III Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftig sind. Dazu zählt keine selbständige Tätigkeit. Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag nach § 28a SGB III „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" für die Arbeitslosenversicherung stellen. In Ihrer Fallkonstellation sind Sie weiterhin über Ihre versicherungspflichtige Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung versichert. Die nebenberufliche selbständige Tätigkeit führt hierbei zu keiner Veränderung des Versicherungsstatus.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Stand:
März 2021

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