Antwort
Ihrer Fragestellung entnehme ich, dass Sie beabsichtigen, den „ERP-Gründerkredit Universell“ zur Finanzierung Ihrer Gründungsinvestitionen heranzuziehen. Beantragung und Bewilligung erfolgt – wie bei allen KfW-Darlehen bei Ihrer Hausbank – genauer gesagt: einer Geschäftsbank Ihrer Wahl. Diese prüft auf der Grundlage Ihres Businessplans und ihres internen Risikomanagements das Vorhaben insgesamt und entscheidet über eine Kreditgewährung. Dabei muss sie sich hinsichtlich der Konditionen an die Vorgaben der KfW halten, ist in Ihrer Entscheidung aber völlig souverän, denn sie trägt das Kreditrisiko.
Beim „ERP-Gründerkredit Universell“ hat sie sich hinsichtlich der Zinskonditionen in ihren Angeboten aktuell in einer Bandbreite zwischen 1,03 und 7,43 % p.a. zu bewegen. Warum ihr Prüfergebnis bei einem eigenen Kredit zu einem Zinssatz von 3 %, bei einem KfW-Darlehen zu 6 % führt, kann ich allerdings nicht nachvollziehen.
Ich empfehle Ihnen deshalb, mit ein paar weiteren Banken unverbindliche Gespräche über die Finanzierung Ihres Vorhabens unter Einbeziehung des „ERP-Gründerkredits Universell“ zu führen und somit den Bankenwettbewerb untereinander auszunutzen. Nutzen Sie zur Vorbereitung auf die Bankengespräche bitte auch das umfangreiche Beratungsangebot der für Ihren Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Quelle:
BMWK-Förderberatung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Stand:
März 2021