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Gründungsidee förderfähig?

Frage

Ich würde gerne wissen, ob ich als Ideengeber für die Entwicklung einer innovativen Internetplattform förderfähig bin? Da ich, auch wegen der vorsichtigen Haltung der Wirtschaft, momentan arbeitsuchend bin, wäre durch eine Anstoßförderung eine selbständige Existenz in erreichbare Nähe gerückt.

Antwort

Wenn Sie sich mit Ihrer Idee (ggf. mit anderen Personen zusammen) selbständig machen wollen, können Sie auf die Förderangebote des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgreifen. Das sind die (zinsverbilligten) Förderdarlehen der KfW und der NRW.Bank, die Sie bei einer Geschäftsbank Ihrer Wahl beantragen müssen. Diese Bank entscheidet über die Bewilligung Ihres Kreditantrages auf der Grundlage Ihres vorzulegenden Businessplans und der banküblichen Prüfung auf Bonität und Solidität der (des) Antragsteller(s).

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet darüber hinaus Gründerinnen und Gründern in NRW das sog. „Gründerstipendium.NRW, das – im Gegensatz zu den o.g. Förderdarlehen – nicht zurückzuzahlen ist.

Den vollständigen und aktuellen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der deutschen Länder und der Europäischen Union erhalten Sie in der Förderdatenbank Bund, Länder und EU. Mit Hilfe verschiedener Recherchefunktionen finden Sie hier Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, Förderkonditionen und Antragsverfahren aller Förderprogramme zur Unterstützung von Existenzgründungen in Deutschland.

Quelle:
Holger Richter
BMWK-Förderberatung
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Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 03018 615-8000
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand:
März 2021

Tipps der Redaktion:

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