Antwort
Wenn Sie sich mit Ihrer Idee (ggf. mit anderen Personen zusammen) selbständig machen wollen, können Sie auf die Förderangebote des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgreifen. Das sind die (zinsverbilligten) Förderdarlehen der KfW und der NRW.Bank, die Sie bei einer Geschäftsbank Ihrer Wahl beantragen müssen. Diese Bank entscheidet über die Bewilligung Ihres Kreditantrages auf der Grundlage Ihres vorzulegenden Businessplans und der banküblichen Prüfung auf Bonität und Solidität der (des) Antragsteller(s).
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet darüber hinaus Gründerinnen und Gründern in NRW das sog. „Gründerstipendium.NRW“, das – im Gegensatz zu den o.g. Förderdarlehen – nicht zurückzuzahlen ist.
Den vollständigen und aktuellen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der deutschen Länder und der Europäischen Union erhalten Sie in der Förderdatenbank Bund, Länder und EU. Mit Hilfe verschiedener Recherchefunktionen finden Sie hier Informationen zu den Antragsvoraussetzungen, Förderkonditionen und Antragsverfahren aller Förderprogramme zur Unterstützung von Existenzgründungen in Deutschland.
Quelle:
Holger Richter
BMWK-Förderberatung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand:
März 2021
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