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Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für Neugründungen?

Frage

Was kann bei einer Neugründung aus dem Programm ZIM gefördert werden?

Antwort

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie - wie jede andere Information zum Förderinstrumentarium für Unternehmen in Deutschland - in der Förderdatenbank des Bundes im Internet unter www.foerderdatenbank.de (www).

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bildet das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland.

Antragsberechtigt für die drei möglichen ZIM-Förderungen SOLO, KOOP und DL sind immer mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen. D.h. die Finanzierung von Gründungsaktivitäten und Förderanträge vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit können nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass das - ggf. auch noch sehr junge - Unternehmen wirtschaftlich in der Lage ist, seinen finanziellen Eigenanteil am zu fördernden Vorhaben aus eigener Kraft zu leisten. Gern zitiere ich für Sie weiter aus der Förderrichtlinie:
"Gefördert werden

  • ZIM-SOLO Einzelprojekte (EP): einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen,
  • ZIM-KOOP Kooperationsprojekte: FuE-Projekte von Unternehmen, die mit der Vergabe eines qualifizierten FuE-Auftrags an einen Forschungspartner verbunden sind (KA); FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Unternehmen (KU), zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung (KF), einschließlich FuE-Verbundprojekte (VP), die in disziplinübergreifender Zusammenarbeit unterschiedliche Technologien integrieren und von mindestens vier mittelständischen Unternehmen und mindestens zwei Forschungseinrichtungen durchgeführt werden sollen; sowie Kooperationsnetzwerke (KN), die sowohl FuE-Projekte als auch ergänzende externe Managementleistungen zur konzeptionellen Vorbereitung und koordinierten Betreuung zur Bildung und Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindestens 6 mittelständischen Unternehmen umfassen sowie
  • innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen (DL), die im engen sachlichen und terminlichen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden."

Weitere Informationen zum ZIM erhalten Sie auch unter www.zim-bmwi.de (www).

Quelle:
Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
März 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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