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Seit 14 Jahren selbständig: Förderung für Wechsel des Betriebsstandorts?

Frage

Ich führe eine Bowlingbahn seit 14 Jahren, wurde noch nie gefördert - nun muss ich aus dem Gebäude ausziehen und die Bahnen irgendwo anders neu aufbauen. Dies ist eine große finanzielle Belastung. Gibt es für so eine Situation evtl. auch eine Förderung? Es gibt ein neues Konzept.

Antwort

Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie bereits seit 14 Jahren selbständig tätig sind. Der Bund und die Länder bieten auch für bereits selbständig Tätige unterschiedliche Förderprogramme an.

Die KfW gewährt beispielsweise mittel- und langfristige Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Antragsberechtigt sind Angehörige der Freien Berufe sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet und die grundsätzlich seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind. Der Antragsteller muss über eine ausreichende Bonität verfügen. Die Förderung erfolgt als Fremdkapitaldarlehen. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben, bei Haftungsfreistellung gelten Besonderheiten. Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Das Programm ist eine Bundesförderung und heißt KfW-Unternehmerkredit (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/ (www)). Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse.

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Zu den Förderprogrammen Sachsen (http://www.sab.sachsen.de/de/p_wirtschaft/vorhaben_wi/index.jsp (www)) berät die Sächsische Aufbaubank unter der Rufnummer 0351 4910 - 4910.

Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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