Navigation

Onlineshop bereits eröffnet: Förderung?

Frage

Ich möchte für meine Frau einen Onlineshop eröffnen, der sich mit dem Vertrieb von ausschließlich in Deutschland hergestellten Waren befasst. Daneben wollen wir auch selber Produkte (Kinderkleidung, Damen und Herrenmode) unter unserem Label vertrieben - da sind schon die ersten Kontakte geknüpft worden. Wir sind aber schon aus der konzeptionellen Phase erwachsen, d.h. der Markenname wurde gesichert, rechtliche Absicherung des Online-Shops wurde durch einen Anwalt erstellt, der Shop wurde programmiert und designed, Gewerbe wurde beim Finanzamt und beim Ordnungsamt angemeldet etc. Ein gewisser Warenbestand ist auch schon vorhanden - uns stellt sich aber die Frage ob es noch Förderprogramme gibt, die wir in Anspruch nehmen könnten - da wie Sie ja wissen, die Kapitaldeckung gar nicht hoch genug sein kann.

Antwort

Der Bund und die einzelnen Bundesländer bitten unterschiedliche Förderung zum Start in eine hauptberufliche Tätigkeit an. Da Sie bereits tätig sind, möchte ich Ihnen kurz den ERP-Gründerkredit - StartGeld vorstellen. Hintergrund ist, dass diese Förderung nicht nur für Gründer möglich ist, sondern auch in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland mit günstigen Konditionen bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz (gemäß KMU-Definition der EU) in Deutschland gründen oder wie bereits aufgeführt weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind. Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei.

Der Antrag wird über die jeweilige Hausbank gestellt.

Bei geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat für alle Fragen, die mit Existenzgründungen in Zusammenhang stehen, eine zentrale Anlaufstelle in Berlin eingerichtet. Unter der Telefonnummer (030) 9013-8444 erreichen Interessenten fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Sie können sich aber auch über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2014

Tipps der Redaktion:

  • Im Rahmen der bundesweiten Initiative "eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen" stellen regionale eBusiness-Lotsen anbieterneutrale und praxisnahe IKT-Informationen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Weitere Informationen: www.mittelstand-digital.de (www)
Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben