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Mitarbeiter einstellen: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe vor einem knappen Jahr eine eigene Firma gegründet, in der ich bis jetzt alleine (Hauswirtschaftliche Hilfe) gearbeitet habe. Aufgrund der sehr guten Auftragslage werde bzw. möchte ich ab September Unterstützung einstellen. Gibt es Möglichkeiten der kurzfristigen Förderung, wenn es um die ersten Lohnzahlungen für meine Mitarbeiter geht? Ich bekomme das Geld der Kunden ja nicht im Voraus und vielleicht auch nicht vor der Fälligkeit der Löhne.

Antwort

In Ihrem Bundesland Sachsen gibt es das Förderprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW-Programm)“, welches für Sie in Frage kommen könnte. Eine Beantragung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Informationen zu dieser Förderung als auch die Kontaktdaten der SAB finden Sie auf der Internetseite www.foerderdatenbank.de

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2017

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