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Förderung für Miete und Beratung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich eröffne zum März ein Fotostudio. Startkapital habe ich persönlich eingebracht und alle Anschaffungen sind erledigt. Was für mich interessant wäre: Sind monatliche Förderungen, z.B. für die Miete (privat oder gewerblich) oder Zuschüsse für Steuerberater u.ä. möglich? Welche Hilfen bieten sich mir hier? Welche Vorteile und Nachteile bringen diese mit sich?

Antwort

Eine monatliche Förderung für die Bezahlung von Betriebsmitteln (z.B. gewerbliche Mietkosten) kann ich Ihnen nicht benennen. Für die Finanzierung von Investitionen oder aber auch Betriebsmitteln können für Sie eventuell der ERP-Gründerkredit - StartGeld oder der Mikrokreditfonds Deutschland in Frage kommen.

Der ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW kann von Gründerinnen und Gründern innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über die Hausbank beantragt werden. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Branchenkenntnisse. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www).

Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Suchen Sie eine monatliche Unterstützung in der Anfangszeit zur Deckung Ihrer Lebenserhaltungskosten und beziehen Sie zurzeit Arbeitslosengeld, käme eventuell der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit in Frage. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss kann erfolgen, wenn Sie durch Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, dadurch trifft die Agentur für Arbeit die Entscheidung. Auf nachfolgender Internetseite finden Sie Informationen der Arbeitsagentur zum Gründungszuschuss: www.arbeitsagentur.de (www).

Es besteht die Möglichkeit sich eine Gründungsberatung vor der Gründung über das Bundesland fördern zu lassen (www.existenzgruender.de (www)). Nach der Gründung können betriebswirtschaftliche Beratungen über den Bund z.B. mit dem KfW-Gründercoaching gefördert werden (www.existenzgruender.de (www)). Reine steuerrechtliche Beratungen sind nicht förderfähig. In der jeweiligen Richtlinie des Förderprogramms ist geregelt, wer und was gefördert werden kann und wie hoch die Förderung zum Beispiel ausfällt.

Generell finden Sie aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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