Antwort
Die für Ihre Gründung bereits finanzierten Investitionsmaßnahmen können wir nicht über unsere Fördermittel umfinanzieren.
Gerne unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als fünf Jahre selbstständig tätig sind, mit dem „ERP-Gründerkredit - StartGeld“. Mit diesem Förderprodukt können Sie Ihre künftigen Betriebsmittel, wie zum Beispiel Ihre laufenden Kosten für Miete oder Personalkosten, bis max. 30.000 Euro finanzieren.
Den KfW-Kredit beantragen Sie vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich. Ihr nächster Schritt ist nun das Gespräch mit einem Finanzierungspartner. Weitere Informationen und die einzureichenden Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Juli 2016
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