Privates Darlehen durch KfW-Gründungskredit ablösen?
Frage
Ich möchte gründen und dabei ein privates Darlehen mit dem Gründungskredit ablösen, so dass ich nur einen Kredit habe. Ist das möglich? Und ist es ebenso möglich hierbei eine Altersvorsorge mit einzuberechnen? Ich arbeite noch zehn Jahre, bin jetzt 69 Jahre und beziehe eine Rente über 454 Euro p.m. derzeit.
Antwort
Die Ablösung eines privaten Darlehens ist in unseren Förderdarlehen nicht möglich. Ihre Altersvorsorge kann nicht in unseren Förderkredit mit eingerechnet werden.
Gerne können Sie mit unseren Förderdarlehen Ihre geplanten Investitionen für die Gründung und die Betriebsmittel (z.B. Miete, Personalkosten) finanzieren.
Quelle: KfW Bankengruppe
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Juni 2016
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