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Privates Darlehen durch KfW-Gründungskredit ablösen?

Frage

Ich möchte gründen und dabei ein privates Darlehen mit dem Gründungskredit ablösen, so dass ich nur einen Kredit habe. Ist das möglich? Und ist es ebenso möglich hierbei eine Altersvorsorge mit einzuberechnen? Ich arbeite noch zehn Jahre, bin jetzt 69 Jahre und beziehe eine Rente über 454 Euro p.m. derzeit.

Antwort

Die Ablösung eines privaten Darlehens ist in unseren Förderdarlehen nicht möglich. Ihre Altersvorsorge kann nicht in unseren Förderkredit mit eingerechnet werden.

Gerne können Sie mit unseren Förderdarlehen Ihre geplanten Investitionen für die Gründung und die Betriebsmittel (z.B. Miete, Personalkosten) finanzieren.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei), Fax: 0228 831-9500
Juni 2016

Tipps der Redaktion:

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