Antwort
Grundsätzlich unterstützt der Staat Gründungswillige mit tragfähigem Konzept, da innovative Ideen die Basis für den Erfolg einer Volkswirtschaft darstellen und darüber hinaus damit auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Da vielen Gründern dazu jedoch das unternehmerische Handwerkszeug fehlt, wird vor allem die Unternehmensberatung für Gründer mit einem Zuschuss gefördert.
Darüber hinaus sind zinsvergünstigte langfristige Kredite zur Finanzierung des Vorhabens möglich, die zudem mit 1-2 jähriger Tilgungsfreiheit versehen sind und damit die Liquidität des Unternehmers in den ersten Jahren deutlich verbessern.
Zusätzlich stehen auch Fördermittel für Modernisierungen an Gebäuden in Form von zinsvergünstigten Krediten mit langer Laufzeit zur Verfügung.
Eine Übersicht über sämtliche mögliche Förderungen im Detail finden Sie hier: www.foerderdatenbank.de
Die Pflegekasse ist ausschließlich für die Verträge mit den jeweiligen Leistungsanbietern zuständig. Alle relevanten Informationen dazu können Sie dem folgenden Link entnehmen: www.aok-gesundheitspartner.de
Die Finanzierung Ihres Vorhabens ist über eine Bankkreditierung mit oben benannten Förderkrediten bei entsprechender Businessplanung und überzeugender Finanzkalkulation möglich.
Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2016
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