Antwort
Zur Finanzierung Ihrer Investitionsvorhaben steht Ihnen ein breites Angebot öffentlicher Unterstützungsinstrumente zur Verfügung. Das sind vor allem die Förderdarlehen der KfW und der Sächsischen Aufbaubank. Diese sind, wie alle Förderdarlehen, bei Ihrer Hausbank zu beantragen, die auch die alleinige Entscheidungskompetenz zur Bewilligung eines solchen Darlehens besitzt.
Wie bei allen Darlehen wird der Darlehensgeber, also Ihre Hausbank, von Ihnen Vermögenswertgegenstände (Sicherheiten) zur Absicherung seines Risikos fordern. Sollte Sie nicht oder in nicht ausreichendem Umfang darüber verfügen, kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH einspringen.
Sogenannte „Eingliederungszuschüsse“ können Sie bei ihrer Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie Arbeitnehmer einstellen wollen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist (Behinderte, Langzeitarbeitslose, schwer vermittelbare Jugendliche etc.).
Sofern Ihr Unternehmen selbst die von Ihnen beschriebene Wohnanlage betreiben will, stehen ihnen natürlich auch die KfW-Förderinstrumente zum energieeffizienten Bauen zur Verfügung.
Den vollständigen und tagesaktuellen Überblick über Förderschwerpunkte und Zuständigkeiten sowie Detailinformationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de. Mit Hilfe verschiedener Recherchemöglichkeiten finden Sie hier alle Förderprogramme seitens des Bundes, der Bundesländer und der EU.
Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2016
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