Antwort
Da Ihr Unternehmen zu mehr als 25 Prozent Tochter eines anderen Unternehmens ist, wäre dessen KMU-Status (gem. der Definition nach Anhang I Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.Juni 2014; ABl. EU Nr. L 187 vom 26.06.2014) maßgeblich.
Kurz: Nur, wenn Ihre Muttergesellschaft weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und einen Umsatz bis 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro ausweist, wären Sie als Tochterunternehmen förderfähig aus KMU-Förderprogrammen, wie dem „go-digital“.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
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August 2017
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