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Förderprogramm „go-digital“: KMU-Definition?

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Frage

Wir sind ein Labor, das vor allem Trinkwasser analysiert. Unser Jahresumsatz beträgt rd. eine Mio. Euro und wir haben 29 Beschäftigte. 100 %-ige Gesellschafterin ist eine GmbH mit über 50 Kommunen und Stadtwerken als Gesellschafter. Gelten wir als KMU i.S.d. Definition bei dem go-digital?

Antwort

Da Ihr Unternehmen zu mehr als 25 Prozent Tochter eines anderen Unternehmens ist, wäre dessen KMU-Status (gem. der Definition nach Anhang I Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.Juni 2014; ABl. EU Nr. L 187 vom 26.06.2014) maßgeblich.

Kurz: Nur, wenn Ihre Muttergesellschaft weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und einen Umsatz bis 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro ausweist, wären Sie als Tochterunternehmen förderfähig aus KMU-Förderprogrammen, wie dem „go-digital“.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
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August 2017

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