Teilhaberschaft an Unternehmen: Förderung?
Frage
Ich betreibe seit acht Jahren als Mehrfachversicherungsvertreter ein kleines Versicherungsbüro (Jahresumsatz ca. 40.000 Euro). Darüber hinaus bin ich in Teilzeit als Buchhalter angestellt (20 Stunden/Woche). Nun habe ich die Möglichkeit gleichberechtigter Teilhaber und Geschäftsführer an einem seit über zehn Jahren bestehenden Buchführungsbüro zu werden. Der 50%ige Anteil kostet 100.000 Euro, wobei ich 35.000 Euro aus Eigenmitteln aufbringen kann und den Rest fremdfinanzieren möchte. Das Versicherungsbüro kann unverändert bestehen bleiben. Kommen für mich Fördermittel und wenn ja, welche, in Frage?
Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Investitionsförderung erfolgt in der Regel über Darlehensförderprogramme. Eine mögliche Förderung für Sie ist der „KfW-Unternehmerkredit“. Der KfW-Unternehmerkredit dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Zu beantragen ist der KfW-Unternehmerkredit über Ihre Hausbank. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite www.kfw.de/037.
Alternativ können Sie Förderprogramme Ihres Bundeslandes in Anspruch nehmen. Unter www.foerderdatenbank.de können Sie nach Landesprogrammen recherchieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2017
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr