GmbH-Stammeinlage und Geschäftsführergehalte finanzieren: ERP-StartGeld?
Frage
Ich möchte das ERP-StartGeld nutzen, um die Stammkapital zu finanzieren. Das Geschäftsführergehalt soll "0" betragen. Den "Unternehmerlohn" möchte ich aus dem Darlehen finanzieren (außerhalb der GmbH), um in der Startphase die Lohnsteuer einzusparen. Ist dies möglich?
Antwort
Die Stammeinlage kann über die Förderprogramme der KfW finanziert werden, wenn damit förderfähige Investitionen getätigt werden. Das Vorhalten als Liquiditätsreserve ist nicht möglich.
Auch das Geschäftsführergehalt kann im Bereich der Betriebsmittel als "Löhne und Gehälter" mitfinanziert werden.
Die KfW berät ausschließlich zu Finanzierungsfragen. Wenden Sie sich zur Klärung Ihrer steuerrechtlichen Fragen bitte an einen Steuerberater.
Quelle:
KfW Bankengruppe
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Juni 2013
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