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GmbH-Anteile kaufen: Förderung?

Frage

Ich beabsichtige im Mai 2018 Firmenanteile einer GmbH zu erwerben. Es handelt sich um Heizungs- und Sanitärtechnik-Firma mit ca. 25 Mitarbeitern. Meinen Firmenanteil wird zwischen 15-25 Prozent liegen. Welcher Kredit käme da für mich in Frage? Mit und ohne Eigenkapital?

Antwort

Abhängig von Ihrer Eigenkapitalsituation kommen für den Erwerb einer tätigen Beteiligung unterschiedliche Förderprogramme in Frage. Eine tätige Beteiligung liegt vor, wenn Sie mindestens 10 % der Gesellschaftsanteile erwerben und zeitgleich zum Geschäftsführer bestellt werden.

Mit unserem Finanzierungsprodukt „ERP-Kapital für Gründung“ fördern wir natürliche Personen, die eine selbstständige Existenz gründen bzw. maximal drei Jahre selbstständig tätig sind und deren vorhandene Besicherungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen.

Für die alten Bundesländer gilt:
Wenn Sie sich mit Eigenmitteln von mindestens 15 % an der Finanzierung beteiligen, stocken wir diese Eigenmittel mit einem langfristigen Kredit auf bis zu 45 % auf.

Für die neuen Bundesländer gilt:
Wenn Sie sich mit Eigenmitteln von mindestens 10 % an der Finanzierung beteiligen, stocken wir diese Eigenmittel mit einem langfristigen Kredit auf bis zu 50 % auf.

Wir stellen die Kreditmittel, abgesehen von einer persönlichen Haftung, ohne weitere Sicherheiten zur Verfügung. Bei einer 15-jährigen Laufzeit sind die ersten sieben Jahre tilgungsfrei. Weitere Informationen zum „ERP-Kapital für Gründung“ finden Sie unter www.kfw.de/058.

Mit unserem „ERP-Gründerkredit - Universell“ finanzieren wir den Erwerb und die Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen. Auch natürliche Personen, die länger als fünf Jahre unternehmerisch tätig sind, können dieses Darlehen beantragen. Wir fördern in diesem Programm mit einem zinsgünstigen Darlehen. Es können bis zu 100 % der Anteile finanziert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/074.

Bitte beachten Sie, dass es förderschädlich ist, wenn dem Antragsteller ein anderer Gesellschafter mit einem Stimmenanteil gegenübersteht, der ihm im Alleingang Änderungen der Satzung bzw. des Gesellschaftervertrags ermöglicht (bei Kapitalgesellschaften in der Regel ab einem Gesellschafteranteil von 75 %).

Eine abschließende Beurteilung des Vorhabens ist erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich.

Quelle: KfW Infocenter
KfW Bankengruppe
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Fax: 0228 831-9500
September 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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