Gesellschaftsanteile kaufen: Förderung?
Frage
Ich beginne ab Januar 2014 eine Tätigkeit als Geschäftsführer in einem kleinen Unternehmen (30 Mitarbeiter) mit Handel von Maschinen. Es ist geplant, dass ich zum Januar 2015 die Hälfte der Gesellschaftsanteile kaufe, weil der jetzige alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer in naher Zukunft aus Altersgründen aus dem Unternehmen ausscheiden möchte. Es handelt sich also um eine klassische Unternehmernachfolge. Für welche Fördermöglichkeiten zur Finanzierung des Kaufes der Gesellschaftsanteile kann ich mich bewerben? Ich bin noch nicht unternehmerisch tätig. In Niedersachsen gibt es die N-Bank. Wer ist der Ansprechpartner für die jeweiligen Förderprogramme? Oder haben Sie über Landes- bzw. regionale Förderprogramme keine Informationen?
Antwort
Zur Finanzierung des Erwerbs der von Ihnen beschriebenen Geschäftsanteile stehen Ihnen die Förderdarlehen der KfW, also des Bundes und die entsprechenden Angebote der NBank des Landes Niedersachsen zur Verfügung. Das sind die KfW-Produkte "ERP-Kapital für Gründung" und der "ERP-Gründerkredit - Universell", die miteinander kombiniert in Anspruch genommen werden können sowie der "Niedersachsen-Gründerkredit" der NBank. Antrag annehmende und alleinig entscheidende Institution ist die von Ihnen gewählte Geschäftsbank (Hausbankprinzip). Die Entscheidungsgrundlage für die Bank liefern Sie mit Ihrem Übernahmekonzept, Ihrem Businessplan.
Der Eigenkapitalanteil soll bei der KfW-Förderkonstruktion 15 Prozent der Gesamtinvestitionssumme nicht unterschreiten, während bei Inanspruchnahme des "Niedersachsen-Gründerkredits" den Einsatz eigener Mittel nicht zwingend vorschreibt. Die Förderkredite "ERP-Gründerkredit - Universell" und "Niedersachsen-Gründerkredit" sind banküblich zu besichern. Sollten Ihrer Bank die von Ihnen angeboten Vermögenswertgegenstände als Risikoabsicherung nicht ausreichen, kann eine "Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)" die verbleibende Lücke schließen.
Den Wortlaut aller Förderrichtlinien (des Bundes und des Landes Niedersachsen) sowie Detailinformationen zu den Förderkonditionen, Zugangsvoraussetzungen, Antragsmodalitäten sowie Ansprechpartner in den Förderinstituten finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de (www).
Ich empfehle Ihnen, vor Aufnahme der notwendigen Bankenverhandlungen, Kontakt aufzunehmen mit der für den Geschäftssitz des zu übernehmenden Unternehmens zuständigen Industrie- und Handelskammer, um auch deren umfangreiches Informations- und Beratungspotential nutzen zu können.
Quelle:
Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 03018 615-8000
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November 2013
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