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Förderung für UG-Gesellschafter: Wer gilt als Existenzgründer?

Frage

Bei Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) mit zwei Gesellschaftern besteht das Verhältnis 75 Prozent und 25 Prozent. Der Gesellschafter mit 25 Prozent übernimmt die Geschäftsführung. Wer ist im Rahmen einer möglichen Fördermittelvergabe als Existenzgründer zu betrachten?

Antwort

Unabhängig von der Rechtsform des künftigen Unternehmens werden als potentielle Fördermittelempfänger immer die natürlichen Personen der Existenzgründer betrachtet. Sie werden über die gesamte Laufzeit gegenüber dem Fördermittelgeber - über die Hausbank - ggf. gemeinsam mit dem Ehe- / Lebenspartner in der Pflicht stehen.

Wenn in der von Ihnen beschriebenen Unternehmensgründung beide Gründer die in den Förderrichtlinien vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen, können auch beide im geplanten Verhältnis ihrer Anteile am zu gründenden Unternehmen das Förderinstrumentarium für Existenzgründer in Anspruch nehmen.

Quelle:
Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
September 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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