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Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Existenzgründung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Einzelunternehmer mit einem kleinen Gewerbebetrieb und gleichzeitig Freiberufler. Das Gewerbe ist eine kleine Handwerksmühle (geerbt, aktuell nicht in Betrieb, bis auf eine PV-Anlage, Wasserkraftanlage und etwas Vermietung). Aufgrund von Zahlungsausfällen nach hohen Investitionen etc., ist eine Schieflage entstanden mit in der Folge ZV, Darlehenskündigungen etc. Meine Frage wäre: Die Mühle mit Energieerzeugung ist ein Einzelunternehmen. Angedacht ist, dieses in eine GmbH umzufirmieren, um das Grundbuch zu bereinigen. Wäre das dann eine Existenzgründung mit der GmbH und gibt es dafür Darlehen bzw. Förderungen? Ein Ausbau der Mühle mit Handel, Getreidelagerung, Bäckereiladen ist geplant.

Antwort

Als Existenzgründung vor dem Hintergrund einer entsprechenden Förderung durch Bund und Länder wird allgemein der erstmalige Schritt in die wirtschaftliche Selbständigkeit einer oder mehrerer Gründerpersonen definiert.

Die Änderung der Rechtsform eines bereits bestehenden Unternehmens gehört nicht dazu und kann somit auch nicht aus den Maßnahmen der Gründungsförderung finanziell unterstützt werden.

Für Ihre Investitionsvorhaben können Sie auf den KfW-Unternehmerkredit (www.kfw.de) oder ein analoges Förderprodukt der Förderbank Ihres Bundeslandes zurückgreifen, ggf. in Kombination mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Ihres Landes.

Den vollständigen und aktuellen Überblick über Förderschwerpunkte und Zuständigkeiten sowie Detailinformationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
September 2017

Tipps der Redaktion:

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