Teilzeitgründung im Team: Förderung?
Frage
Ich bin ausgebildeter mathematisch technischer Softwareentwickler und derzeit noch im Studium (letzes Semester). Hauptberuflich arbeite ich in einem Unternehmen für Softwareentwicklung, doch möchte mich nebenberuflich selbständig machen. Ich habe dazu ein Internetprojekt auf die Beine gestellt, welches grob gesagt die kleinen und mittelständischen Geschäfte und Lokale mit den potentiellen Käufern über das Internet miteinander verknüpft. Insgesamt sind an dem Projekt sechs Freunde von mir mitbeteiligt und wir arbeiten am Projekt schon knapp ein Jahr und haben in dieser Zeit einen Software-Prototypen entwickelt. Meine Frage ist nun, ob und unter welchen Bedingungen wir Subventionen/Gründungshilfe etc. vom Staat erhalten können?
Antwort
Es gibt verschiedene Förderprogramme vom Bund und den Bundesländern, die bei einer Existenzgründung genutzt werden können. Förderungen gibt es sowohl in Form von Zuschüssen als auch Darlehen. In der Regel wird nur eine hauptberufliche Selbständigkeit unterstützt. Die genauen Fördervoraussetzungen (wer gefördert werden kann, wie hoch die Förderung ist usw.) sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen. Nachfolgend kann ich Ihnen zwei Fördermöglichkeiten aufzeigen.
Eine Möglichkeit der Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln ist z. B. der ERP-Gründerkredit - StartGeld. Diese Förderung richtet sich u.a. an Selbständige, die vorläufig Ihre selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben und planen die Selbständigkeit in den Haupterwerb aufzuwerten. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der folgenden Internetseite: www.foerderdatenbank.de (www).
Sie können sich auch gerne an das Infocenter der KfW unter der 0800 5399001 wenden.
Eventuell wäre auch der Mikrokreditfonds Deutschland eine Alternative für Sie. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Falls Sie sich für diese Förderung interessieren, sprechen Sie bitte mit einem Mikrofinanzierer, ob ein kleines Unternehmen im Nebenerwerb gefördert werden kann. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).
Zu weiteren Förderprogrammen in Nordrhein-Westfalen berät auch das Startercenter NRW unter der der Rufnummer 0211-8371939.
Sie können sich aber auch über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle:
Silvio Kummerow
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2014
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