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Nebenberufliche Selbständigkeit: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte im Nebenerwerb einen Pkw-An- und -Verkauf mit bevorzugt Youngtimer-Cabrios betreiben. Ich benötige als Kapital 50.000 Euro. Gibt es Existenzgründerdarlehen, die ich beantragen kann? Ich bin weiterhin im Haupterwerb tätig.

Antwort

In der Regel können Förderprogramme nur in Anspruch genommen werden, wenn die selbständige Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt werden soll.

Eine Fördermöglichkeit ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW, wenn die selbständige Tätigkeit vorläufig im Nebenerwerb ausgeübt wird und eine zeitliche Aufwertung der Tätigkeit geplant ist.

Möchten Sie Ihre selbständige Tätigkeit dauerhaft im Nebenerwerb ausüben, können wir Ihnen keine geeignete Förderung vorschlagen.

Neben den Förderprogrammen des Bundes fördern auch die Bundesländer Existenzgründungen. Sie können sich bei der NRW.Bank erkundigen, ob Ihr Bundesland nebenberufliche Existenzgründungen fördert.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Juli 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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