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Gründung im Nebengewerbe: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe mich mit einem Projekt zur Internationalisierung / Geschäftsanbahnung von Unternehmen aus Deutschland und Russland selbständig gemacht (momentan noch als Nebengewerbe). Ziel meines Projektes ist die Unterstützung von deutschen produzierenden Unternehmen beim Export nach Russland / beim Produktionsstandortaufbau in Russland in turbulenten Zeiten von gegenseitigen Sanktionen. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für mein Projekt?

Antwort

Als Existenzgründerin im Nebengewerbe können Sie zur Finanzierung Ihrer Gründungsinvestitionen und des beim Unternehmensstart anstehenden Betriebsmittelbedarfs auf den „ERP-Gründerkredit StartGeld“ zurückgreifen, den Sie bei einer Geschäftsbank Ihrer Wahl beantragen. Die wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Bank stellen Sie mit Ihrem Businessplan bereit. Der „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ ermöglicht eine Kreditaufnahme bis max. 100.000 Euro; max. 30.000 Euro können zur Betriebsmittelfinanzierung verwendet werden.

Er dient - wie alle anderen Förderinstrumente für Existenzgründungen in Deutschland - branchen- und tätigkeitsunabhängig der Schaffung günstiger materieller Ausgangsbedingungen bei Unternehmensstart. Die Tätigkeit oder auch der Geschäftsgegenstand des Unternehmens selbst sind in keinem Fall förderfähig. Sie können und müssen aus der Geschäftstätigkeit des jungen Unternehmens heraus finanziert werden.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
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August 2019

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